Skiverleih
MIETVERTRAG FÜR LEIHAUSRÜSTUNG
Wird die Leihausrüstung am Abholtag vor 14.00 Uhr entgegengenommen, wird dieser Tag berechnet. Wird die Leihausrüstung nach 15.00 Uhr zurück gebracht, wird dieser Tag berechnet. Der Gesamtbetrag muss bei der Abholung bezahlt werden!
Der Mieter übernimmt die volle Haftung für Verluste und Beschädigung der geliehenen Sportgeräte, gleichgültig wodurch und ob vom Mieter verschuldet oder nicht. Verlust und Beschädigung sind dem Vermieter umgehend zu melden. Der Vermieter haftet nicht für Personen und Sachschäden während der Mietdauer. Bei uns bestellte Miettermine verstehen sich vorbehaltlich höherer Gewalt. Kann ein von uns bestätigter Miettermin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Mieters uns gegenüber, die über die Erstattung der geleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen. Das Sportgerät wurde voreingestellt und im einwandfreien Zustand übergeben.
